Wer Elektroschrott entsorgen möchte, kann das als Privathaushalt in Deutschland in aller Regel kostenlos tun: am Wertstoffhof, beim rücknahmepflichtigen Händler oder an gekennzeichneten Sammelstellen. In den Hausmüll oder die Gelbe Tonne darf kein Elektrogerät. Trotzdem landen viele Altgeräte im falschen Behälter oder bleiben jahrelang in der Schublade liegen.
Das Alltagsbild ist bekannt: In der Schublade liegen ein altes Handy, ein defekter Wasserkocher und eine ausgediente elektrische Zahnbürste. Niemand weiß genau, wohin damit, und die Sorge vor einem Bußgeld bremst das Aufräumen. Dabei sind die Abgabewege einfacher geworden, denn 2026 bringt neue Regeln mit sich.
Dieser Ratgeber zeigt, wo Altgeräte abgegeben werden können und welche Händler sie zurücknehmen müssen. Er erklärt, was das ElektroG4 mit dem Logo „Grüner Stecker“ ändert, wie LED Lampen, Akkus und E-Zigaretten richtig abgegeben werden und was für Betriebe gilt. Die Zahlen stammen vom Umweltbundesamt, vom Statistischen Bundesamt und weiteren belegten Quellen. Stand: Oktober 2026.
Zusammenfassung: Elektroschrott entsorgen
- Kostenlose Abgabewege: Wertstoffhof, Händler mit Rücknahmepflicht und Sammelstellen mit grünem Stecker nehmen Altgeräte von Privatleuten in der Regel gratis an.
- Hausmüll und Gelbe Tonne sind tabu: Elektrogeräte müssen getrennt gesammelt werden, auch kleine Geräte wie elektrische Zahnbürsten.
- Sammelquote 2024: Mit 28,7 Prozent liegt Deutschland deutlich unter dem EU-Ziel von 65 Prozent.
- Neu seit 2026: Das ElektroG4 führt das Logo „Grüner Stecker“ ein, und seit dem 1. Juli 2026 nehmen auch Kioske und Tankstellen E-Zigaretten zurück.
- Vor der Abgabe: Entnehmbare Akkus herausnehmen, Pole abkleben, Daten löschen und Lampen bruchsicher verpacken.
Was gilt als Elektroschrott und wohin damit?
Als Elektroschrott gelten alle ausgedienten Geräte, die mit Strom, Batterie oder Akku laufen. Sie gehören zum Wertstoffhof, zum Händler oder an eine gekennzeichnete Sammelstelle, nicht in den Hausmüll.
Dazu zählen Großgeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank und Herd, Kleingeräte wie Wasserkocher, Föhn und elektrische Zahnbürsten, IT-Geräte wie Laptop, Router und Handy sowie Unterhaltungselektronik und Leuchtmittel. Auch Spielzeug mit Elektronik, Akkuschrauber und Rasierer sind Elektroschrott. Wer Elektroschrott kostenlos entsorgen will, hat dafür drei Hauptwege, die in den folgenden Abschnitten im Detail erklärt werden.
| Gerätegruppe | Beispiele | Üblicher Abgabeweg |
|---|---|---|
| Großgeräte | Waschmaschine, Kühlschrank, Herd | Wertstoffhof, Händler beim Neukauf, kommunale Abholung |
| Kleingeräte | Wasserkocher, Föhn, elektrische Zahnbürste | Wertstoffhof, Händler mit Rücknahmepflicht, Sammelbox |
| IT und Telekommunikation | Laptop, Router, Handy | Wertstoffhof, Händler, Sammelstelle (vorher Daten löschen) |
| Leuchtmittel | LED Lampen, Energiesparlampen | Wertstoffhof, Sammelbehälter im Handel |
| Geräte mit Akku | E-Zigarette, Powerbank | Verkaufsstelle, Händler, Wertstoffhof |
Woran lässt sich ein Elektrogerät erkennen?
Ein Elektrogerät lässt sich am Symbol der durchgestrichenen Mülltonne erkennen, das auf Typenschild, Gehäuse oder Verpackung aufgedruckt ist. Es bedeutet: Das Gerät muss getrennt gesammelt werden.
Als Faustregel gilt: Alles mit Stecker, Batterie, Akku oder Solarzelle ist ein Elektrogerät. Grenzfälle sind Grußkarten mit Soundmodul, Turnschuhe mit Blinklicht, Kerzen mit LED und Kuscheltiere mit Elektronik. Fehlt das Symbol, entscheidet die Funktion: Enthält ein Gegenstand Elektronik oder eine Stromquelle, wird er wie Elektroschrott behandelt. Im Zweifel hilft eine kurze Nachfrage beim Wertstoffhof.
Elektroschrott in Zahlen: Sammelquote 2024
Die Sammelquote für Elektroschrott lag in Deutschland 2024 bei 28,7 Prozent und verfehlt das EU-Ziel von 65 Prozent deutlich. Das meldet das Umweltbundesamt in seinen Daten zu Elektro- und Elektronikaltgeräten.
Die Sammelquote setzt die gesammelte Menge ins Verhältnis zu den in den Vorjahren verkauften Geräten. Eine niedrige Quote heißt: Ein großer Teil der Altgeräte wird nicht ordnungsgemäß erfasst. Sie bleiben in Haushalten liegen, landen im Restmüll oder gelangen auf Umwegen ins Ausland.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2024 in Deutschland rund 758.000 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte recycelt. Das sind 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Laut dem Portal Wir lieben Recycling werden im Durchschnitt rund 11 Kilogramm Elektroschrott pro Person und Jahr an offiziellen Annahmestellen erfasst.
Der Anstieg bei den Recyclingmengen zeigt, dass die Sammelsysteme funktionieren. Die Lücke zum EU-Ziel zeigt aber, wie viel Potenzial brachliegt. In Altgeräten stecken Kupfer, Aluminium, Gold und weitere Metalle, die sich zurückgewinnen lassen, wenn die Geräte im richtigen Kanal landen.
Wo kann man Elektrogeräte entsorgen?

Elektrogeräte lassen sich am Wertstoffhof, beim Händler, am Schadstoffmobil oder per kommunaler Sperrmüll-Abholung entsorgen. Für Privathaushalte entstehen dabei meist keine Kosten.
Wertstoffhof
Annahme aller Geräteklassen, auch Großgeräte und Leuchtmittel, in der Regel kostenlos für Privatpersonen.
Händler
Rücknahme beim Neukauf (1:1) und bei großen Händlern für kleine Geräte auch ohne Kauf (0:1).
Schadstoffmobil
In vielen Kommunen Annahme von Kleingeräten, Akkus und Lampen an festen Terminen und Haltestellen.
Sperrmüll-Abholung
Abholung von Großgeräten nach Anmeldung, je nach Kommune kostenlos oder gebührenpflichtig.
Welcher Weg am besten passt, hängt vom Gerät und vom Wohnort ab. Ein defekter Kühlschrank braucht ein anderes Vorgehen als ein kaputter Föhn. Die folgenden Unterabschnitte ordnen die Wege nach Gerätegröße und Lage.
Wertstoffhof: Elektroschrott entsorgen in der Nähe
Der kommunale Wertstoffhof ist die zentrale Anlaufstelle: Er nimmt Elektrogeräte aller Größen an, meist ohne Gebühr für Privatpersonen. Den nächstgelegenen Standort nennen der Abfallkalender, die Abfall-App oder die Internetseite der Kommune.
Vor der Fahrt lohnt ein Blick auf die Öffnungszeiten, denn viele Höfe haben nur an einzelnen Wochentagen und am Samstagvormittag geöffnet. Manche Kommunen verlangen einen Nachweis des Wohnsitzes oder begrenzen die Annahmemenge pro Besuch. Die Geräte werden dort in getrennten Containern gesammelt, etwa für Kühlgeräte, Bildschirme, Großgeräte und Kleingeräte. Beschädigte Geräte sollten nicht zerlegt werden, da sonst Schadstoffe austreten können.
Wohin mit kleinem Elektroschrott?
Kleiner Elektroschrott wie elektrische Zahnbürsten, Rasierer oder Wasserkocher lässt sich am Wertstoffhof, in Sammelboxen von Händlern oder an Schadstoffmobilen abgeben. Es lohnt sich nicht, dafür extra eine weite Strecke zu fahren.
Viele Supermärkte und Elektromärkte stellen Sammelbehälter für Kleingeräte, Batterien und Lampen auf. Die Teile sind dort bequem beim Einkauf abzugeben. Bei Geräten mit fest verbautem Akku, etwa den meisten elektrischen Zahnbürsten, wird das komplette Gerät in die Box gegeben. Kleingeräte ohne Elektronik, zum Beispiel ein Schneebesen aus Metall, sind dagegen kein Elektroschrott. Sie gehören je nach Material in den Restmüll oder zum Altmetall.
Holt die Kommune Großgeräte ab?
Viele Kommunen holen Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen, Herde und Kühlschränke nach Anmeldung ab. Die Bedingungen und Gebühren legt jedoch jede Kommune selbst fest, daher entscheidet der örtliche Abfallkalender.
Gängig sind Abholtermine auf Anruf oder Online-Anmeldung, bei denen die Geräte am Straßenrand oder an der Haustür bereitstehen. Elektrogeräte werden dabei getrennt vom normalen Sperrmüll bereitgestellt, weil sie in einer eigenen Sammlung landen. Bei Kühlgeräten ist besondere Vorsicht geboten: Das Kältemittel darf nicht freigesetzt werden, deshalb sollten Leitungen unbeschädigt bleiben. Wer nicht warten möchte, kann beim Kauf eines neuen Geräts den Händler zur Mitnahme des Altgeräts verpflichten, darüber informiert der nächste Abschnitt.
Welche Händler müssen Altgeräte zurücknehmen?
Größere Elektro- und Lebensmittelhändler sowie Online-Händler müssen Altgeräte zurücknehmen, kleine Geräte sogar ohne Neukauf. Die Rücknahmepflicht ergibt sich aus dem Elektrogesetz und gilt für Privathaushalte.
Die Pflicht hängt von der Größe des Händlers ab. Kleine Läden müssen nach dem Gesetz nur in Ausnahmefällen Altgeräte annehmen. Wer sich unsicher ist, kann einen Händler vorab fragen oder auf das neue Logo „Grüner Stecker“ achten, das im Abschnitt zum ElektroG4 erklärt wird. Details zur Elektroschrott-Rücknahme im Handel stehen im verlinkten Wirtschaftsratgeber.
| Händlertyp | Schwelle nach dem Elektrogesetz | Rücknahme |
|---|---|---|
| Elektrohändler (Laden) | Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m² | 0:1 für kleine Geräte, 1:1 beim Neukauf |
| Lebensmittelhändler | Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², Elektroangebot mehrmals im Jahr oder dauerhaft | 0:1 für kleine Geräte, 1:1 beim Neukauf |
| Online-Händler | Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m² | Rücknahme bei Lieferung großer Geräte, Rückgabemöglichkeit für kleine Geräte |
Was bedeuten 0:1- und 1:1-Rücknahme?
Bei der 1:1-Rücknahme nimmt der Händler ein gleichartiges Altgerät beim Kauf eines neuen Geräts zurück, bei der 0:1-Rücknahme darf kleiner Elektroschrott ohne jeden Kauf abgegeben werden.
Die 1:1-Rücknahme gilt für alle Gerätegrößen. Wer eine neue Waschmaschine kauft, kann die alte beim Händler lassen, der sie bei der Lieferung mitnimmt oder im Laden annimmt. Die 0:1-Rücknahme gilt für Geräte, deren Kantenlänge nicht mehr als 25 Zentimeter beträgt, zum Beispiel Handys, Föhne oder elektrische Zahnbürsten. Maximal drei Altgeräte pro Geräteart werden üblicherweise zurückgenommen.
0:1-Rücknahme (ohne Kauf)
- Gilt für Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm
- Kein Kaufnachweis und kein Neukauf nötig
- Nur bei Händlern ab der gesetzlichen Flächengrenze
1:1-Rücknahme (beim Neukauf)
- Gilt für alle Gerätegrößen, auch Großgeräte
- Das neue Gerät muss dem alten gleichartig sein
- Rückgabe bei Lieferung oder im Geschäft
Die Händler bestimmen selbst, wie sie die Altgeräte erfassen, etwa über Sammelboxen am Eingang oder die Rückgabe an der Info-Theke. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die genannten Flächengrenzen und Stückzahlen beruhen auf dem Elektrogesetz in der Fassung Stand Oktober 2026, Einzelheiten können sich ändern.
Gilt die Pflicht auch für Online-Händler?
Ja, auch Online-Händler mit einer Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen Altgeräte zurücknehmen. Der Weg der Rückgabe unterscheidet sich je nach Gerätegröße.
Beim Kauf eines Großgeräts nehmen Lieferdienste das Altgerät bei der Zustellung mit, sofern es gleichartig ist. Für Kleingeräte müssen Online-Händler eine zumutbare Rückgabemöglichkeit bieten. In der Praxis ist das häufig ein kostenloses Rücksendelabel oder eine Abgabestelle in der Nähe. Wichtig: Der Händler muss vor dem Kauf über diese Möglichkeiten informieren, die Angaben stehen meist in den Versandbedingungen oder im Bereich „Rückgabe“ des Shops.
ElektroG4 2026: Was ändert sich beim Elektroschrott entsorgen?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das ElektroG4, das für den Handel ein bundesweit einheitliches Sammelstellen-Logo, den grünen Stecker, vorschreibt und die Rückgabe von Altgeräten erleichtern soll. Das berichtet die Bundesregierung.
Definition: Grüner Stecker
Der „Grüne Stecker“ ist das bundesweit einheitliche Logo, das Sammelstellen des Handels für Elektroaltgeräte kennzeichnet. Es gilt seit dem Inkrafttreten des ElektroG4 im Jahr 2026.
Die Novelle des Elektrogesetzes ist ein weiterer Schritt, um die niedrige Sammelquote zu erhöhen. Ein einheitliches Erkennungszeichen soll verhindern, dass Verbraucher erst lange suchen müssen, wo ein Gerät abgegeben werden kann. Zusätzlich wurden die Pflichten für bestimmte Produktgruppen erweitert, wie der Abschnitt zu E-Zigaretten zeigt. Für Verbraucher bleibt die Abgabe kostenlos.
Was bedeutet das Logo „Grüner Stecker“?
Das Logo „Grüner Stecker“ zeigt an, dass eine Verkaufsstelle oder Sammelstelle Elektroaltgeräte von Privatpersonen annimmt. Es soll als einheitliches Zeichen den Suchaufwand verkürzen.
Händler, die Altgeräte zurücknehmen, machen ihre Sammelstelle mit dem Logo sichtbar, beispielsweise am Eingang, an der Sammelbox oder in der Filiale. Wer das Logo sieht, kann davon ausgehen, dass dort Geräte zurückgegeben werden können. Wo es fehlt, bedeutet das nicht automatisch, dass keine Rücknahme erfolgt. Ein Blick auf die Website des Händlers oder eine Nachfrage vor Ort schafft Klarheit. Die Kennzeichnung ersetzt nicht die Rücknahmepflichten, sie macht sie nur leichter auffindbar.
Wohin mit E-Zigaretten ab Juli 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 müssen alle Verkaufsstellen von E-Zigaretten, einschließlich Kiosken und Tankstellen, ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen. Das gibt die IHK Südlicher Oberrhein zum ElektroG4 an.
Bislang waren E-Zigaretten, vor allem Einweg-Vapes, häufig im Restmüll gelandet. Dort sind sie ein Risiko, denn der verbaute Lithium-Akku kann bei Beschädigung in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen Brände auslösen. Außerdem stecken Metalle in der Elektronik, die sich recyceln lassen. Wer ein ausgedientes Gerät besitzt, kann es nun dort zurückgeben, wo es verkauft wird, ohne dafür zu zahlen. Alternativ bleibt der Weg über Wertstoffhof und Sammelstelle offen.
Sonderfälle: LED Lampen, Batterien und Handys
LED Lampen, Batterien und Handys werden getrennt gesammelt und gehören an Wertstoffhof, Händlersammelbox oder Sammelstelle, nicht in den Hausmüll. Für jede Gruppe gelten leicht unterschiedliche Vorbereitungsschritte.
| Gegenstand | Wohin? | Vorbereitung |
|---|---|---|
| LED Lampen, Energiesparlampen | Wertstoffhof, Sammelbehälter im Handel | Unzerbrochen und bruchsicher verpackt abgeben |
| Batterien, Akkus | Handel (Rücknahmebox), Wertstoffhof | Aus Geräten nehmen, Pole bei Lithium abkleben |
| Handy, Tablet, Laptop | Wertstoffhof, Händler, Sammelstelle | Daten löschen, SIM und Speicherkarte entnehmen |
| Elektrische Zahnbürste | Kleingeräte-Sammelbox, Wertstoffhof | Komplett abgeben, Akku bleibt verbaut |
| Klassische Glühlampe | meist Restmüll | Keine Elektroschrott-Abgabe nötig |
Beschädigte oder kurzgeschlossene Lithium-Akkus können sich entzünden. Entnehmbare Akkus vor der Abgabe aus dem Gerät nehmen und die Pole mit Klebeband abkleben. Aufgeblähte oder beschädigte Akkus nicht öffnen oder wegwerfen, sondern separat zum Wertstoffhof bringen und dort melden.
Wie entsorgt man LED Lampen richtig?
LED Lampen und Energiesparlampen gehören zum Elektroschrott und werden am Wertstoffhof oder in Sammelbehältern des Handels abgegeben, nicht in den Hausmüll. Wichtig ist, dass sie heil bleiben.
Energiesparlampen enthalten Quecksilber, das beim Zerbrechen freigesetzt wird. LED Lampen enthalten Elektronik und wertvolle Metalle, die recycelt werden können. Beide sollten daher in der Originalverpackung oder einem festen Karton transportiert werden. Klassische Glühlampen und Halogenlampen zählen dagegen in den meisten Kommunen zum Restmüll. Welche Lampen wohin gehören, erklärt der Ratgeber zu Glühbirnen entsorgen im Detail.
Müssen Batterien vorher raus?
Ja, entnehmbare Batterien und Akkus müssen vor der Abgabe aus dem Gerät genommen und separat zurückgegeben werden. Der Handel nimmt Altbatterien kostenlos zurück.
Das Entnehmen schützt vor Kurzschlüssen und macht das Recycling einfacher. Bei Lithium-Akkus empfiehlt sich das Abkleben der Pole, bei Knopfzellen ebenfalls. Fest verbaute Akkus bleiben im Gerät, es wird dann komplett abgegeben. Eine ausführliche Übersicht liefert der Beitrag Batterien entsorgen zu Akkus, Knopfzellen und Rücknahmeboxen.
Handys, Zahnbürsten und Geräte mit fest verbautem Akku
Handys, elektrische Zahnbürsten und andere Geräte mit fest verbautem Akku werden als Ganzes abgegeben, weil sich der Akku nicht ohne Weiteres entnehmen lässt. Sammelboxen im Handel sind dafür gedacht.
Bei Handys steckt zusätzlich ein Datenrisiko, deshalb sollten sie vor der Abgabe zurückgesetzt werden. Elektrische Zahnbürsten sind ein typisches Beispiel für Kleingeräte, die im Restmüll landen, obwohl sie dort nicht hingehören. Sie enthalten Akku und Elektronik und gehören in die Kleingerätesammlung. Alte, noch funktionierende Geräte können alternativ weitergegeben oder verkauft werden, das verlängert ihre Lebensdauer und spart Ressourcen.
Darf Elektroschrott in Hausmüll oder Gelbe Tonne?
Nein, Elektroschrott darf weder in den Hausmüll noch in die Gelbe Tonne, weil Elektrogeräte gesetzlich getrennt gesammelt werden müssen. Das gilt auch für kleine Geräte.
Die Gelbe Tonne ist ausschließlich für Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen gedacht. Ein Kunststoffgehäuse mit Elektronik ist keine Verpackung, auch wenn es aus Plastik besteht. Im Hausmüll gehen die enthaltenen Rohstoffe verloren, und Schadstoffe wie Quecksilber oder Blei können in Verbrennung oder Deponie gelangen. Besonders kritisch sind Akkus, die in Müllfahrzeugen und Anlagen Brände auslösen können.
Das gilt auch für andere Problemstoffe wie Altöl, das eigene Annahmestellen hat. Mehr dazu steht im Ratgeber Altöl entsorgen.
Welche Folgen drohen bei falscher Entsorgung?
Wer Elektrogeräte unzulässig in den Hausmüll wirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Konkrete Bußgelder legt die zuständige Behörde im Einzelfall fest, sie sind kommunal unterschiedlich.
Praktisch kontrollieren Kommunen selten einzelne Haushalte, aber Verstöße fallen bei der Müllabfuhr auf, wenn Geräte offen aus Tonnen ragen. Schwerer wiegen die Umweltschäden: Schadstoffe belasten Boden und Grundwasser, und Brände in Müllfahrzeugen gefährden Menschen. Die richtige Entsorgung kostet dagegen nichts und ist meist nur ein kleiner Umweg.
Falsche Entsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit. Zusätzlich drohen Brände durch Akkus und Umweltschäden durch Schadstoffe. Im Zweifel das Gerät zum Wertstoffhof oder zum Händler bringen.
Altgeräte richtig vorbereiten und abgeben

Vor der Abgabe sollten Daten gelöscht, Akkus entnommen, Lampen bruchsicher verpackt und die Annahmebedingungen der Sammelstelle geprüft werden. Das schützt Daten, Umwelt und Mitarbeitende.
Zuerst werden Datenspeicher geleert und Batterien entnommen. Danach lohnt ein Blick auf die Website der Sammelstelle, denn manche Wertstoffhöfe nehmen nur zu bestimmten Zeiten an oder verlangen einen Nachweis über den Wohnort. Andere Abfälle, etwa Autoreifen, werden getrennt vom Elektroschrott angenommen, Details stehen im Beitrag Autoreifen entsorgen.
Wie lassen sich Daten auf Handy und Laptop löschen?

Auf Handy und Laptop reicht es nicht, Dateien einfach zu löschen. Sicher ist das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen nach vorherigem Abmelden aller Konten, etwa Apple-ID oder Google-Konto.
Zuvor werden wichtige Daten gesichert, SIM-Karte und Speicherkarte entnommen und die Verschlüsselung des Geräts aktiviert, falls sie noch nicht aktiv ist. Bei Laptops lässt sich die Festplatte vor der Abgabe sicher überschreiben oder ausbauen. Erst danach wird das Gerät zur Sammelstelle gebracht. Wer unsicher ist, kann beim Hersteller oder im Fachhandel nach einer Anleitung für das jeweilige Modell fragen.
Elektroschrott entsorgen gewerblich: Was gilt für Betriebe?
Betriebe können Altgeräte meist nicht wie Privathaushalte am Wertstoffhof abgeben. Für B2B-Geräte gelten gesonderte Rücknahme- und Entsorgungspflichten, die von Gerät und Menge abhängen.
Typische Wege sind die Rücknahme durch den Hersteller oder Lieferanten sowie die Beauftragung eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebs, der Nachweise über die ordnungsgemäße Verwertung ausstellt. Bei IT-Geräten kommt der Datenschutz hinzu, denn Betriebe sind für die Löschung personenbezogener Daten verantwortlich. Kleinunternehmer mit geringen Mengen prüfen bei ihrer Kommune, ob und zu welchen Bedingungen eine Annahme möglich ist. Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung. Bei größeren Mengen empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Entsorgungsfachbetrieb.
✅ Checkliste vor der Abgabe von Elektroschrott
Fazit: Elektroschrott entsorgen ist kostenlos und einfach
Die Entsorgung von Elektroschrott ist für Privathaushalte kostenlos und unkompliziert, wenn Altgeräte an Wertstoffhof, Händler oder eine Sammelstelle mit grünem Stecker gehen. Hausmüll und Gelbe Tonne bleiben tabu.
Mit nur 28,7 Prozent Sammelquote im Jahr 2024 besteht in Deutschland noch viel Spielraum, die EU-Vorgabe von 65 Prozent zu erreichen. Das ElektroG4 mit einheitlichem Logo und die seit Juli 2026 geltende Rücknahme von E-Zigaretten machen die Abgabe einfacher. Wer Akkus vorher entnimmt, Daten löscht und Lampen bruchsicher verpackt, schützt Umwelt und Sicherheit. Funktionierende Geräte lassen sich zudem weitergeben, bevor sie im Recycling landen.
Das Logo „Grüner Stecker“ suchen, Händler oder Wertstoffhof nutzen und Akkus vorher entnehmen. So gelangen Rohstoffe zurück in den Kreislauf, ohne dass Kosten entstehen.