ESG-Kriterien sind der Maßstab, an dem Gesetzgeber, Banken, Großkunden und Investoren messen, wie ein Unternehmen mit Umwelt, Menschen und seiner eigenen Führung umgeht. Die Abkürzung steht für Environmental, Social und Governance. Seit dem EU-Omnibus-Paket von 2026 müssen zwar deutlich weniger Unternehmen selbst einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Die Fragen nach ESG-Daten kommen im Mittelstand trotzdem an: über den Kreditantrag bei der Hausbank, über Lieferantenfragebögen großer Kunden und über Ausschreibungen.
Dieser Artikel zeigt, welche ESG-Kriterien es konkret gibt, wer 2026 berichten muss und wie kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll anfangen. Wer ESG-Kriterien aus Anlegersicht sucht, also für die Auswahl von Fonds und ETFs, findet das in unserem Ratgeber zur nachhaltigen Geldanlage.
TL;DR: Das Wichtigste in Kürze
- ESG-Kriterien bewerten Unternehmen in drei Säulen: Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G)
- Den verbindlichen EU-Katalog liefern die ESRS mit zehn Themenstandards, von Klimawandel bis Unternehmensführung
- Nach CSRD berichtspflichtig sind künftig nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Umsatz
- Für kleinere Unternehmen gibt es den freiwilligen Standard VS, der zugleich begrenzt, was Großkunden abfragen dürfen
- Banken berücksichtigen ESG-Risiken bei der Kreditvergabe, deshalb lohnen sich Grunddaten wie eine CO2-Bilanz auch ohne Pflicht
Was sind ESG-Kriterien?
ESG-Kriterien sind Bewertungsmaßstäbe für die Nachhaltigkeit eines Unternehmens in den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
Definition: ESG-Kriterien
Messbare Kriterien, mit denen sich bewerten lässt, welche Auswirkungen ein Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat und wie verantwortungsvoll es geführt wird. Sie bilden die Grundlage für Nachhaltigkeitsberichte, ESG-Ratings und nachhaltige Geldanlagen.
Der Begriff ESG stammt aus dem Bericht „Who Cares Wins“, den die UN-Initiative Global Compact 2004 gemeinsam mit großen Finanzinstituten veröffentlicht hat. Anfangs ging es vor allem um Investoren, die Risiken jenseits der Bilanz erkennen wollten. Heute sind ESG-Kriterien in der EU weitgehend standardisiert: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen fest, worüber berichtspflichtige Unternehmen Auskunft geben müssen.
Wichtig ist die Abgrenzung zu CSR. Corporate Social Responsibility beschreibt das freiwillige gesellschaftliche Engagement eines Unternehmens, etwa Spenden oder Sozialprojekte. ESG-Kriterien sind dagegen messbar, vergleichbar und zunehmend gesetzlich verankert. Aus „Wir tun Gutes“ wird „Wir belegen es mit Kennzahlen“.
Welche ESG-Kriterien gibt es?
Die ESRS gliedern ESG-Kriterien in zehn Themenstandards: fünf für Umwelt, vier für Soziales und einen für die Unternehmensführung. Dazu kommen zwei übergreifende Standards (ESRS 1 und ESRS 2) mit allgemeinen Anforderungen und Angaben zu Strategie und Geschäftsmodell.
| Säule | ESRS-Standard | Typische Kennzahlen |
|---|---|---|
| Umwelt | E1 Klimawandel | Treibhausgasemissionen nach Scope 1, 2 und 3, Energieverbrauch, Klimaziele |
| Umwelt | E2 Umweltverschmutzung | Emissionen in Luft, Wasser und Boden, besorgniserregende Stoffe |
| Umwelt | E3 Wasser- und Meeresressourcen | Wasserentnahme und Wasserverbrauch, Standorte mit Wasserknappheit |
| Umwelt | E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Flächenverbrauch, Standorte in oder nahe Schutzgebieten |
| Umwelt | E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Materialeinsatz, Recyclinganteil, Abfallmengen |
| Soziales | S1 Eigene Belegschaft | Arbeitsunfälle, Fluktuation, Weiterbildungsstunden, Gender Pay Gap |
| Soziales | S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | Menschenrechtsrisiken bei Zulieferern, Lieferantenaudits |
| Soziales | S3 Betroffene Gemeinschaften | Auswirkungen auf Anwohner und lokale Gemeinden |
| Soziales | S4 Verbraucher und Endnutzer | Produktsicherheit, Datenschutz, verantwortungsvolles Marketing |
| Governance | G1 Unternehmensführung (Business Conduct) | Korruptionsprävention, Hinweisgebersystem, Zahlungsverhalten gegenüber Lieferanten |
Nicht jedes Unternehmen muss zu allen Standards berichten. Welche Themen relevant sind, ergibt sich aus der Wesentlichkeitsanalyse, die weiter unten erklärt wird.
Environmental: Klima, Ressourcen und Natur
Für die meisten Unternehmen ist der Klimastandard E1 der Kern der Umweltsäule. Gemessen werden die Emissionen nach dem Greenhouse Gas Protocol in drei Bereichen: Scope 1 umfasst die eigenen direkten Emissionen, etwa aus Heizung und Fuhrpark. Scope 2 betrifft eingekauften Strom und eingekaufte Wärme. Scope 3 erfasst alles in der vor- und nachgelagerten Lieferkette, von Rohstoffen bis zur Nutzung der verkauften Produkte, und macht in vielen Branchen den größten Anteil aus.
Für energieintensive Betriebe kommt ein direkter Kostenfaktor hinzu: Wer unter den Emissionshandel fällt, zahlt für jede ausgestoßene Tonne CO2. Neben dem Klima zählen Wasser, Abfall, Materialeffizienz und der Umgang mit Flächen und Biodiversität zu den Umweltkriterien.
Social: Belegschaft und Lieferkette
Die soziale Säule beginnt im eigenen Betrieb: Arbeitssicherheit, faire Bezahlung, Weiterbildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Diversität. Sie reicht aber bis in die Lieferkette. Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland fallen unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und müssen Menschenrechtsrisiken bei ihren Zulieferern analysieren, vorbeugen und ein Beschwerdeverfahren anbieten. Die geplante Änderung des LkSG soll die jährliche Berichtspflicht rückwirkend streichen, die Sorgfaltspflichten selbst bleiben bestehen.
Governance: Wie das Unternehmen geführt wird
Governance-Kriterien beschreiben, wie Entscheidungen zustande kommen und kontrolliert werden. Dazu gehören Regeln gegen Korruption und Bestechung, ein funktionierendes Hinweisgebersystem, transparente Vergütung und die Frage, ob Nachhaltigkeitsziele in der Geschäftsführung verankert sind. Ein Punkt, der im Mittelstand oft übersehen wird: Seit Dezember 2023 müssen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle betreiben. Auch das Zahlungsverhalten gegenüber Lieferanten ist ausdrücklich Teil von ESRS G1.
Wer muss nach ESG-Kriterien berichten?
Nach der Omnibus-Reform müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz einen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD erstellen.
Die EU hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Richtlinie (EU) 2026/470, dem sogenannten Omnibus I, deutlich zurückgeschnitten. Sie ist am 18. März 2026 in Kraft getreten. Beide Schwellenwerte müssen gleichzeitig überschritten sein. Vorher reichten zwei von drei Kriterien, etwa mehr als 250 Beschäftigte und mehr als 50 Millionen Euro Umsatz. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen schrumpft dadurch nach Einschätzung von Rödl & Partner um rund 90 Prozent.
Große kapitalmarktorientierte Unternehmen, die schon bisher eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben mussten, berichten weiter. Bis Deutschland die CSRD umgesetzt hat, gelten für sie die bisherigen Regeln des Handelsgesetzbuchs. Wie ein solcher Bericht aufgebaut ist, erklärt unser Beitrag Nachhaltigkeitsbericht einfach erklärt.
Die wichtigsten Regeln und Fristen (Stand September 2026)
| Regelung | Was gilt? |
|---|---|
| CSRD mit neuen Schwellen | Pflicht für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2027 bei großen Unternehmen, die bisher noch nicht berichten |
| Deutsche Umsetzung | CSRD-Umsetzungsgesetz im Bundestag, Anhörung am 13. April 2026, noch nicht verabschiedet (DRSC) |
| Überarbeitete ESRS | Am 3. Juli 2026 von der EU-Kommission verabschiedet, 61 Prozent weniger Pflichtdatenpunkte, gelten ab Geschäftsjahr 2027 (Kleeberg) |
| Lieferkettengesetz (LkSG) | Gilt ab 1.000 Beschäftigten, Berichtspflicht soll entfallen, Sorgfaltspflichten bleiben |
| EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) | Ab 26. Juli 2029 für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. € Umsatz (Noerr) |
| Umweltaussagen in der Werbung | Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ ohne Nachweis sind nach der Richtlinie (EU) 2024/825 ab 27. September 2026 unzulässig |
Warum ESG-Kriterien auch für KMU wichtig sind
Auch ohne eigene Berichtspflicht fragen Banken, Großkunden und Versicherer ESG-Daten ab, weil sie diese für ihre eigene Risikosteuerung und Berichterstattung brauchen.
Die Hausbank fragt nach
Nach den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) zur Kreditvergabe und der MaRisk-Novelle der BaFin von 2023 müssen Banken ESG-Risiken ihrer Kreditnehmer in die Kreditentscheidung einbeziehen. In der Praxis bedeutet das Fragebögen zu Energieverbrauch, Emissionen, Klimarisiken am Standort und geplanten Investitionen. Wer diese Daten bereits hat, verkürzt den Kreditprozess und kann bei Investitionen in Effizienz oder erneuerbare Energien auf passende Förderkredite zugreifen.
Großkunden und die Obergrenze für Datenabfragen
Berichtspflichtige Konzerne müssen auch über ihre Wertschöpfungskette berichten und geben die Fragen deshalb an ihre Zulieferer weiter. Damit das nicht ausufert, hat die EU eine Obergrenze eingeführt, den sogenannten Value Chain Cap. Die EU-Kommission hat dafür am 3. Juli 2026 den freiwilligen Standard VS verabschiedet, der aus dem bisherigen VSME hervorgegangen ist. Er richtet sich an Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten. Berichtspflichtige Kunden dürfen von ihnen keine Informationen verlangen, die über die im VS definierten Datenpunkte hinausgehen (Deutscher Nachhaltigkeitskodex).
Für den Mittelstand ist das eine gute Nachricht: Wer einmal einen Bericht nach dem VS erstellt, kann damit viele Kundenanfragen beantworten, statt jeden Fragebogen einzeln auszufüllen.
Fachkräfte, Ausschreibungen und Reputation
Nachhaltigkeitskriterien spielen zunehmend auch bei öffentlichen Ausschreibungen und bei der Wahl des Arbeitgebers eine Rolle. Belegbare ESG-Kennzahlen sind hier ein Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die nur allgemeine Versprechen machen.
ESG-Kriterien im Unternehmen umsetzen
Der Einstieg gelingt am besten schrittweise. Niemand muss im ersten Jahr alle zehn Themenstandards abdecken.
Wesentliche Themen klären
Welche ESG-Themen betreffen Ihr Unternehmen am stärksten, und wo haben Sie die größten Auswirkungen?
CO2-Bilanz erstellen
Mit Scope 1 und 2 beginnen, Scope 3 schrittweise ergänzen
Kennzahlen festlegen
10 bis 15 aussagekräftige Werte aus der Tabelle oben auswählen und jährlich erheben
Verantwortung verankern
Eine zuständige Person benennen und die Geschäftsführung einbinden
Ziele setzen
Messbare Ziele mit Jahreszahl formulieren, etwa 30 Prozent weniger Energieverbrauch bis 2030
Transparent berichten
KMU nutzen den VS oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex, berichtspflichtige Unternehmen die ESRS
Der erste Schritt folgt dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Ein Thema ist wesentlich, wenn das Unternehmen dort erhebliche Auswirkungen auf Umwelt oder Menschen hat, oder wenn das Thema finanzielle Risiken und Chancen für das Unternehmen selbst bringt. Ein Logistiker wird so fast immer beim Klima und bei der Arbeitssicherheit landen, ein Softwareunternehmen eher bei Datenschutz, Energieverbrauch der Rechenzentren und Fachkräften.
Checkliste: ESG-Kriterien im Mittelstand prüfen
Diese Fragen zeigen schnell, wo ein Unternehmen steht. Jede Frage, die sich nicht mit Daten beantworten lässt, ist ein Ansatzpunkt.
| Säule | Prüffrage | Warnsignal |
|---|---|---|
| Umwelt | Kennen wir unsere Emissionen nach Scope 1 und 2? | Keine Verbrauchsdaten zu Strom, Wärme und Fuhrpark |
| Umwelt | Gibt es ein Reduktionsziel mit Jahreszahl? | „Klimaneutral“ nur durch den Kauf von Kompensationszertifikaten |
| Umwelt | Wissen wir, wie viel Material und Abfall anfällt? | Keine Mengen, keine Trennung nach Abfallarten |
| Soziales | Erfassen wir Arbeitsunfälle, Krankenstand und Fluktuation? | Hohe Fluktuation ohne Ursachenanalyse |
| Soziales | Kennen wir die Risiken bei unseren wichtigsten Zulieferern? | Keine Lieferantenbewertung, kein Verhaltenskodex |
| Governance | Gibt es eine interne Meldestelle für Hinweisgeber? | Pflicht ab 50 Beschäftigten nicht erfüllt |
| Governance | Ist Korruptionsprävention geregelt? | Keine Regeln für Geschenke, Einladungen und Provisionen |
| Governance | Passen Umweltaussagen im Marketing zu den Daten? | Pauschale Claims wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ |
Gerade der letzte Punkt wird ab Herbst 2026 teuer, wenn er ignoriert wird. Wie Unternehmen irreführende Aussagen vermeiden, zeigt unser Beitrag Greenwashing erkennen und vermeiden.
Wie werden Unternehmen nach ESG-Kriterien bewertet?
Börsennotierte Unternehmen bewerten Agenturen wie MSCI, Sustainalytics oder ISS ESG, mittelständische Zulieferer werden meist über Plattformen wie EcoVadis oder den Fragebogen von CDP eingestuft.
EcoVadis vergibt eine Punktzahl von 0 bis 100 in den Bereichen Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung. Viele Konzerne verlangen von ihren Lieferanten eine solche Bewertung. CDP konzentriert sich auf Klima, Wasser und Wälder und vergibt Noten von A bis D-. Beide Systeme greifen auf dieselben Grunddaten zurück, die auch in einem Nachhaltigkeitsbericht stehen. Wer seine ESG-Kennzahlen einmal sauber erhebt, spart sich also doppelte Arbeit.
Die großen Rating-Agenturen kommen bei denselben Unternehmen allerdings oft zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Einen Vergleich der Skalen und die Gründe für die Abweichungen finden Sie im Abschnitt zu ESG-Ratings in unserem Ratgeber zur nachhaltigen Geldanlage.
Häufige Fehler bei der Umsetzung
- Alles auf einmal: Wer mit 100 Kennzahlen startet, erhebt am Ende keine davon zuverlässig.
- Kompensation statt Reduktion: Zertifikate ersetzen keinen Plan, die eigenen Emissionen zu senken.
- Daten in Einzelablagen: Verbrauchsdaten liegen in der Buchhaltung, Personaldaten in der HR, niemand führt sie zusammen.
- Lieferkette ausgeblendet: Bei vielen Produkten entsteht der größte Teil der Emissionen und Risiken bei den Zulieferern.
- Marketing vor Daten: Nachhaltigkeitsaussagen ohne belastbare Zahlen sind rechtlich riskant.
Fazit: ESG-Kriterien als Werkzeug statt Pflichtübung
Durch das Omnibus-Paket ist die gesetzliche Berichtspflicht für die meisten Unternehmen in Deutschland weggefallen. Die ESG-Kriterien selbst sind damit aber nicht verschwunden. Banken, Großkunden und Investoren arbeiten weiter mit ihnen, und irreführende Umweltaussagen werden ab Herbst 2026 strenger verfolgt.
Für den Mittelstand ist die Lage dadurch eher einfacher geworden. Der freiwillige Standard VS bietet einen schlanken Rahmen und begrenzt zugleich, was Kunden abfragen dürfen. Wer mit einer CO2-Bilanz, einer Handvoll Sozialkennzahlen und klaren Governance-Regeln beginnt, hat die wichtigsten Fragen schon beantwortet. Wie sich Nachhaltigkeit darüber hinaus ins Kerngeschäft übertragen lässt, zeigen unsere Beispiele für nachhaltige Geschäftsmodelle.